Katzenschutzverordnung

Bereits im Jahr 2018 erließ die Stadt Neustadt eine Katzenschutzverordnung, wonach u. a. jeder Katzenbesitzer verpflichtet ist, seine Stubentiger kastrieren zu lassen, bevor ihnen der Freigang ermöglicht wird. So soll die unkontrollierte Vermehrung und die daraus resultierenden Probleme eingedämmt werden. Auch die Rheinpfalz berichtete seinerzeit.

Diese Katzenschutzverordnung hat nach wie vor Gültigkeit und kann hier im Detail nachgelesen werden.

Katzenschutzverordnung